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Deelnameverklaring

Artikel 18. Teilnahme und Risikoübernahme

1. Der Teilnehmer erkennt an, dass die Teilnahme an einer Packrafting-Aktivität Risiken birgt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
a. Ertrinken, Verletzungen aufgrund von Wasserströmungen oder Hindernissen;
b. Muskel-Skelett-Verletzungen durch körperliche Anstrengung oder Unfälle;
c. Unterkühlung, Exposition und andere wetterbedingte Risiken;
d. andere Risiken, die mit der natürlichen Umgebung und den Bedingungen der Aktivität zusammenhängen.

2. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, an der Aktivität teilzunehmen, und erkennt an, dass es in seiner eigenen Verantwortung liegt, sich in einer angemessenen körperlichen Verfassung zu befinden.
3. Der Teilnehmer erkennt diese Risiken an und entscheidet sich freiwillig und auf eigenes Risiko für die Teilnahme.

Artikel 19. Verzicht auf Haftung

1. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Haftung von Packraft Travel, seinen Mitarbeitern, Ausbildern, Führern und Vertretern für Schäden, Verletzungen, Verluste oder Tod, es sei denn, diese Schäden sind die direkte Folge von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Organisation.
2. Packraft Travel bietet keine persönliche Unfall- oder Reiseversicherung für Teilnehmer an. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, einen angemessenen Versicherungsschutz abzuschließen.

Artikel 20. Sicherheitsanweisungen und Verhaltenskodex

1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, alle Sicherheitsanweisungen und Verhaltensrichtlinien von Packraft Travel zu befolgen.
Andernfalls kann er von der Aktivität ausgeschlossen werden, ohne dass er Anspruch auf eine Rückerstattung hat.
2. Wenn ein Teilnehmer sich selbst oder andere gefährdet, indem er die Anweisungen nicht befolgt, behält sich Packraft Travel das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 21. Medizinische Eignung und Informationspflicht

1. Der Teilnehmer erklärt, dass er keine gesundheitlichen Beschwerden, Allergien, Verletzungen oder Einschränkungen hat, die seine Teilnahme an der Aktivität beeinträchtigen könnten. Falls solche Erkrankungen vorliegen, hat der Teilnehmer diese vor der Aktivität schriftlich gegenüber Packraft Travel offengelegt.
2. Der Teilnehmer bestätigt, dass er keine Medikamente einnimmt, die seine Reaktionszeit oder körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen könnten, ohne dies offengelegt zu haben.
3. Packraft Travel kann nicht für Folgen haftbar gemacht werden, die sich aus dem Verschweigen solcher Informationen ergeben.

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